Aktuelles im Vertriebsrecht

 

Das Vertriebsrecht regelt die Absatzorganisation von Waren und Dienstleistungen zwischen einem Unternehmer und dem Handelsvertreter, dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer und dem Hersteller oder Lieferanten und dem Vertragshändler. Nicht vom Vertriebsrecht umfasst ist das Rechtsverhältnis mit dem Endkunden.

 

Das Vertriebsrecht ist nicht zusammenhängend in einem Gesetzbuch geregelt. Die Vorschriften der vorstehend genannten Rechtsverhältnisse befinden sich im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die rechtlichen Grenzen des „Dürfens“ im Bereich der Absatzorganisation werden hingegen durch das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht geregelt. Die Vielzahl an zu berücksichtigenden Normen in unterschiedlichen Gesetzesbüchern macht dem Nicht-Juristen eine die Beurteilung eines vertriebsrechtlichen Sachverhaltes oft schwer oder unmöglich.